AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AutoChic Reinhold Kallnau e.K. 

Allen zwischen der Firma Autochic Reinhold Kallnau e.K.  (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen die Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, KFZ Wäsche, SMART-Repair, etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit Schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die Restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Leistung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern dieser nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins ist der  Anbieter berechtigt eine Unkostenpauschale in Höhe von 25% des Auftragspreises geltend zu machen.

3.3. Bei Fahrzeugübergabe sind sämtliche losen, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände (Schirm, Hut, etc)  zu entfernen. Ferner ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, daß sich keine Wertgegenstände im Fahrzeug befinden. Der Anbieter haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.

§ 4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter
beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

§5 Haftung und Garantie

5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann in Ausnahmefällen zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren ( z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, etc.)  wird nicht übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Anbieter über bereits bestehende Schäden oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug in Kenntnis zu setzen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung seines Fahrzeugs.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen ( z.B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto Hifi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muß das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung, ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese  dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

6.3. Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 §7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

7.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit den Zahlungsbedingungen bei Unterzeichnung des Auftragsformulars einverstanden.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen Sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2. Preisangaben auf  Informationsunterlagen, am Telefon, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3. Bei Fahrzeuge mit extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere  Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und sind auf dem Auftragsformular festzuhalten.

8.5 Die Einlösung von Gutscheinen bedarf einer vorherigen Information durch den Gutscheininhaber. Grundsätzlich sind nur von AutoChic (autorisierte Personen) unterzeichnete Gutscheine, sowie Gutscheine von AutoChic - Kooperationspartnen gültig. Eine Kombination von mehreren Gutscheinen ist nicht möglich. Pro Fahrzeug ist lediglich ein Gutschein anrechenbar.

§9 Fahrzeugüberführung

9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Auslieferung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung ect. Enthalten und wird vor Auftragannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung wird das Fahrzeug augenscheinlich auf Außenschäden überprüft. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten(siehe §6). Der Anbieter verpflichtet sich, die Fahrzugüberführung stets direkt zur zum Firmensitz vorzunehmen. Die Auslieferung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.

9.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über eine Haftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.

§10 Sonstiges

10.1. Erfüllungsort ist Hamburg

10.2. Gerichtsstand ist Hamburg

10.3. Salvatoresche Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Es gilt deutsches Recht.

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